A verbis legis non est recedendum.

PD

Vom Wortlaut des Gesetzes darf nicht abgewichen werden.

Vom Wortlaut des Gesetzes darf nicht abgewichen werden. Ein Gesetz darf nicht so ausgelegt weren, daß die ihm beigelegte Bedeutung seinem Wortlaut widerspricht. Vgl. Dig. 32, 69 pr. (Marcellus).

Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.

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Sprache
Deutsch
Anbieter
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Veröffentlicht am
19.04.2022
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https://latein.schule.at/portale/latein/detail/a-verbis-legis-non-est-recedendum.html
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