Actus omissa forma legis corruit.
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Ein Rechtsgeschäft, bei dem die gesetzliche Form außer acht gelassen ist, bricht zusammen.
Ein Rechtsgeschäft, bei dem die gesetzliche Form außer acht gelassen ist, bricht zusammen. S. heute § 125 BGB.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.