Merklisten
Aliena negotia exacto officio geruntur.
Fremde Geschäfte werden peinlich genau besorgt.
Fremde Geschäfte werden peinlich genau besorgt. Cod. Just. 4, 35, 21 (Konstantin). Auch heute gilt selbst für den unentgeltlichen Geschäftsbesorger und Vermögensverwalter der allgemeine, strenge Haftungsmaßstab des § 276 BGB.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.