Contra rem judicatam non audietur.

PD

Gegen eine gerichtlich entschiedene Sache wird man nicht gehört.

Gegen eine gerichtlich entschiedene Sache wird man nicht gehört. Dagegen kann man keinen Richter anrufen.

Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.

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Sprache
Deutsch
Anbieter
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Veröffentlicht am
20.05.2023
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https://latein.schule.at/portale/latein/detail/contra-rem-judicatam-non-audietur.html
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