Contra rem judicatam non audietur.
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Gegen eine gerichtlich entschiedene Sache wird man nicht gehört.
Gegen eine gerichtlich entschiedene Sache wird man nicht gehört. Dagegen kann man keinen Richter anrufen.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.