Cui jus est donandi, eidem et vendendi et concedendi jus est.
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Wer das Recht hat, zu verschenken, der hat auch das Recht, zu verkaufen und zu überlassen.
Wer das Recht hat, zu verschenken, der hat auch das Recht, zu verkaufen und zu überlassen. Verschenken ist die weitestgehende Verfügung über eine Sache. Dig. 50, 17, 163 (Ulpian).
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.