Currit tempus a tempore scientiae et potentiae.
-
- PD
Eine Frist läuft vom Zeitpunkt der Kenntnis und der Fähigkeit an.
Eine Frist läuft vom Zeitpunkt der Kenntnis und der Fähigkeit an. Fristen laufen nicht, solange der Betroffene sie nicht kennt oder aus anderen Gründen nicht wahrnehmen kann. Damsasus, Regulae canonicae 58. S. heute etwa §§ 121 Abs. 1 S. 1, 124 Abs. 2 S. 1, 202-207, 852 Abs. 1 u. 1944 Abs. 2 S. 1 BGB, ab. a. 51 b BRAO.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.