Debet esse titulus secundum jus.
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Der Titel muß dem Recht entsprechen.
Der Titel muß dem Recht entsprechen. Aus einem unzulässigen Titel gibt es keine Zwangsvollstreckung.
Quelle: Liebs, Detlef, Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter, Verlag C. H. Beck, München, 6. Auflage 1998.