Wahlmöglichkeit für neues Lehrerdienstrecht
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Ab dem Schuljahr 2014/15 können sich neu eintretende Lehrkräfte für das alte oder das neue Dienst- und Besoldungsrecht entscheiden. Diese Wahlmöglichkeit gilt für die ersten 5 Jahre der Umstellung von Dienstrecht ALT auf Dienstrecht NEU.
Anpassungen und Änderungen wurden vor allem in folgenden Bereichen vorgenommen:
- Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf 24 Stunden
- Höhere Anfangsgehälter und spätere Verflachung der Gehaltskurve
- Zulagen für arbeitsintensive Fächer
- Neugestaltung des Berufseinstiegs
Details zum neuen Dienstrecht sowie Einkommensvergleiche zwischen Besoldung Alt und Neu finden Sie im Schulnews Spezial des bmbf.